Satzung

des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V.

beschlossen auf der Vollversammlung am 27.05.2016 in Mölln

§ 1 Name und Sitz

I. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. ist eine gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft der im Kreisgebiet tätigen Jugendverbände und -organisationen.

II. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. ist ein eingetragener Verein mit dem Sitz in Mölln.

§ 2 Zweck

I. Zweck des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. ist die Jugendhilfe.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

1. das gegenseitige Verständnis, den Erfahrungsaustausch und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit seiner Mitglieder zu fördern;

2. die Jugendarbeit sowie außerschulische Jugendbildung für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen inhaltlich und methodisch weiter zu entwickeln und durchzuführen;

3. die Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit durch Aus- und Fortbildungen zu qualifizieren;

4. an der Lösung von Jugendproblemen mitzuwirken;

5. die Interessen und Rechte der Jugend gegenüber der Öffentlichkeit, den Volksvertretungen und den Behörden zu vertreten und dabei die gesellschaftlichen und kulturellen Belange der gesamten Jugend zu berücksichtigen;

6. die politische Verantwortung der Jugend anzuregen und zu fördern und insbesondere die Demokratisierung in allen Bereichen der Gesellschaft voranzutreiben;

7. gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen anzuregen und durchzuführen sowie gemeinsame Einrichtungen für die Jugend zu fördern oder im Einzelfall zu schaffen und zu erhalten;

8. internationale Begegnungen anzuregen, durchzuführen und Zusammenarbeit zu pflegen.

II. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. hat die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren. Seine Aufgaben nimmt er unbeschadet der Selbständigkeit, Eigenart und Unabhängigkeit seiner Mitglieder wahr.

III. In Erfüllung dieser Aufgaben bekennt sich der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau des demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz und parteipolitischer Neutralität. Er tritt extremistischen, rassistischen und menschenfeindlichen Bestrebungen und Diskriminierungen jeglicher Art entschieden entgegen.

§ 3 Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt und Ausschluss

I. Ordentliche Mitglieder des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. können werden:

– alle auf der Kreisebene tätigen Jugendverbände

– Jugendgruppen ohne Kreisverband

– Orts- und Stadtjugendringe.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der Sitz im Kreisgebiet Herzogtum Lauenburg und die Tätigkeit nach § 12 Abs. 2 SGB VIII.

Kinder- und Jugendbeiräte können auf Antrag durch Beschluss der Vollversammlung Anschlussmitglied ohne Stimmrecht werden.

II. Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung.

III. Der Austritt muss schriftlich erfolgen. Dem Austritt steht es gleich, wenn ein Mitglied seine Tätigkeit einstellt. Die entsprechende Feststellung trifft die Vollversammlung auf Bericht des Vorstandes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln.

IV. Ein Mitglied kann aus dem Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. ausgeschlossen werden, wenn es den Grundsätzen dieser Satzung zuwiderhandelt. Über den Ausschluss entscheidet die Vollversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten ohne Stimmrecht des betroffenen Mitgliedes. Dem Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 4 Organe des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V.

Organe des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. sind:

1. die Vollversammlung

2. der Vorstand

Die Organe können sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 5 Die Vollversammlung

I. Die Vollversammlung ist das oberste beschließende Organ des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. Sie vertritt die Gesamtheit der Mitglieder und legt die Grundsätze und die Gesamtplanung für die Arbeit des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. fest und ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.

II. Der Vollversammlung gehören mit Stimmrecht die jeweils von den Mitgliedern benannten Delegierten und die stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes an.

III. Es entsenden

a) jeder Kreisverband bis zu

100 Mitgliedern = drei Delegierte

500 Mitgliedern = fünf Delegierte

1000 Mitgliedern = sieben Delegierte

über 1000 Mitglieder = acht Delegierte.

Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahl sind die bis zum 15.02. jeden Jahres vorliegenden Mitgliederzahlen.

b) jeder Orts- bzw. Stadtjugendring zwei Delegierte

c) jede Jugendgruppe ohne Kreisverband eine_n Delegierte_n.

IV. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß 14 Tage vorher schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung und des Delegiertenschlüssels einberufen wird.

Der Termin für die Vollversammlung ist mindestens 2 Monate vor der Vollversammlung in einer Vorankündigung bekannt zugeben. Anträge sind spätestens vier Wochen nach der Vorankündigung dem Vorstand zu übersenden.

V. Die Einberufung einer Vollversammlung muss erfolgen, wenn sie von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. schriftlich gefordert wird.

VI. Von jeder Vollversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die der nächsten Vollversammlung zur Genehmigung vorzulegen ist.

§ 6 Online-Vollversammlung und Vorstandssitzungen

I. Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vorstand nach seinem Ermessen beschließen und in der Einladung mitteilen, dass die Mitglieder an der Vollversammlung ohne Anwesenheit an einem Versammlungsort teilnehmen und ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen (Online-Vollversammlung

II. Der Vorstand kann in einer „Geschäftsordnung für Online-Vollversammlungen“ geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Durchführung einer solchen Vollversammlung beschließen, die insbesondere sicherstellen sollen, dass nur Mitglieder an der Vollversammlung teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen (z.B. mittels Zuteilung eines individuellen Logins).

III. Die „Geschäftsordnung für Online-Vollversammlungen“ ist nicht Bestandteil der Satzung. Für Erlass, Änderung und Aufhebung dieser Geschäftsordnung ist der Vorstand zuständig, der hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsordnung ist mit der Einladung zur Online-Vollversammlung den Mitgliedern zu zusenden.

IV. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für Vorstandssitzungen und Vorstandsbeschlüsse entsprechend.

§ 7 Wahlen und Abstimmungen

I. Stimmberechtigt sind nur anwesende Delegierte.

II. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Bei Stimmengleichheit ist die Wahl zu wiederholen.

Bei mehreren Kandidat_innen für das gleiche Amt oder auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ist geheime Wahl durchzuführen.

III. Bei Satzungsänderungen und der Abwahl eines Mitgliedes des Vorstandes ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich.

§ 8 Der Vorstand

I. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

1. dem_der 1. Vorsitzenden

2. dem_der 2. Vorsitzenden

3. dem_der Schatzmeister_in

4. den fünf stellvertretenden Vorsitzenden

5. dem_der Vertreter_in des Aktiv-Teams

Des Weiteren sind im Vorstand ohne Stimmrecht als beratende Mitglieder vertreten:

6. die Ehrenvorsitzenden

7. die hauptamtlichen Mitarbeiter_innen

8. eine pädagogische Fachkraft aus der Jugendförderung des Kreises

Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete weitere Mitarbeiter_innen hinzuziehen.

II. Die Vollversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren.

Es werden gewählt in den geraden Jahren

der_die 1. Vorsitzende

drei stellvertretende Vorsitzende

und in den ungeraden Jahren

der_die 2. Vorsitzende

der_die Schatzmeister_in.

zwei stellvertretende Vorsitzende

III. Die Vollversammlung bestätigt jährlich den_die Vertreter_in des Aktiv-Teams.

IV. Der_die erste Vorsitzende und der_die 2. Vorsitzende, sowie der_die Schatzmeister_in führen die Geschäfte des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V., seine Mitglieder müssen daher voll geschäftsfähig sein. Mindestens zwei der in § 7 Punkt IV genannten Personen vertreten gemeinsam den Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.

V. Der Vorstand erledigt in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Mitarbeiter_innen die laufenden Angelegenheiten.

VI. Eine paritätische Besetzung mit männlichen und weiblichen Personen ist anzustreben.

§ 9 Ehrenvorsitzende

Zum_zur Ehrenvorsitzenden kann eine Person aufgrund besonderer Verdienste um die Jugendarbeit im Kreis Herzogtum Lauenburg auf Vorschlag des Vorstandes von der Vollversammlung gewählt werden. Der_die Ehrenvorsitzende ist in allen Fällen mit beratender Stimme zugelassen.

§ 10 Ausschüsse

I. Zur Bearbeitung bestimmter Aufgabenbereiche kann der Vorstand besondere Ausschüsse einsetzen und ihnen auf diesen Gebieten Verhandlungsvollmachten zubilligen. Die Ausschüsse werden von einem Vorstandsmitglied geleitet.

II. Das Aktiv-Team ist ein ständiger Ausschuss des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V., in dem jede Person Mitglied werden kann, der_die regelmäßig für den Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. ehrenamtlich aktiv ist. Der Vorstand des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. entscheidet über die Mitgliedschaft. Das Aktiv-Team wählt jährlich vor der Vollversammlung aus seinen Reihen eine_n Vertreter_in, der_die stimmberechtigt im Vorstand des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. mitwirkt. Der_die Vertreter_in soll unter 27 Jahren sein. Er_sie wird jährlich durch die Delegierten der Vollversammlung bestätigt.

Das Aktiv-Team ist zur Förderung und Unterstützung außerschulischer Maßnahmen des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. aktiv.

§ 11 Mitgliedsbeiträge

Von den angeschlossenen Jugendverbänden kann auf Beschluss der Vollversammlung ein Mitgliedsbeitrag erhoben werden.

§ 12 Kassenprüfung

I. Die Vollversammlung wählt zwei Kassenprüfer_innen für zwei Jahre. Im Wechsel, alle zwei Jahre, ist jeweils ein_e Kassenprüfer_in der gewählten zwei Prüfer_innen neu zu wählen. Eine direkte Wiederwahl ist nicht möglich.

II. Eine Kassenprüfung hat mindestens vor jeder Vollversammlung zu erfolgen.

§ 13 Gemeinnützigkeit

I. Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insbesondere die Förderung der Jugendhilfe.

II. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V.

III. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

IV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

V. Der Vorstand handelt ehrenamtlich, er hat nur Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, Reisekosten und – nach näherer Bestimmung durch die Vollversammlung – eine pauschale Aufwandsentschädigung.

§ 14 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 15 Auflösung

Die Auflösung des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Vollversammlung mit vier Fünftel Mehrheit beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kreis Herzogtum Lauenburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat, insbesondere für die Förderung der Jugendhilfe.

§ 16 Schlussvorschrift

Diese Satzung wurde auf der Vollversammlung des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. am 27.05.2016 beschlossen und auf der Vollversammlung am 20.04.2018 und 28.05.2021 geändert. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 13.02.2017, am 24.07.2018 und am 06.09.2021.

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Arne Strickrodt
Geschäftsführung

Telefon: +49 4542 843784
geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de