Ordentliche Mitglieder des Kreisjugendringes Herzogtum Lauenburg e.V. können alle auf der Kreisebene tätigen Jugendverbände und auch Einzelgruppen ohne Kreisverband werden, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Mitglieder können auch die Orts- und Stadtjugendringe werden, sowie andere Institutionen, die zur Förderung der Jugendarbeit gebildet wurden.
Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Vollversammlung.
Mitglieder des Kreisjugendringes profitieren in vielfältiger Form von ihrer kostenlosen Mitgliedschaft: